KI-Richtlinie
Diese Richtlinie erläutert transparent, wo und wozu KitaLotse Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) einsetzt bzw. einzusetzen plant — entsprechend den Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act).
1. Eingesetzte bzw. geplante KI-Funktionen
Übersetzungsfunktion
KitaLotse plant eine KI-gestützte Übersetzungsfunktion für die Kommunikation zwischen Kita-Team und Erziehungsberechtigten (z. B. Neuigkeiten, Chat-Nachrichten). Ziel ist es, sprachliche Barrieren im Kita-Alltag abzubauen. Die Übersetzung erfolgt automatisiert; der ursprüngliche, nicht übersetzte Text bleibt für die Nutzer:innen einsehbar.
Unterstützung bei Entwicklungsberichten
KitaLotse plant eine KI-gestützte Unterstützung von pädagogischen Fachkräften beim Verfassen von Entwicklungsberichten für Kinder. Die KI erhält dabei ausschließlich anonymisierte bzw. pseudonymisierte Eingaben ohne direkten Bezug zu Klarnamen oder anderen unmittelbar identifizierenden Merkmalen und liefert einen Textvorschlag. Der Vorschlag wird von der zuständigen Fachkraft vor Verwendung geprüft, bearbeitet und freigegeben — es erfolgt keine automatisierte, ungeprüfte Übernahme in die Kinderakte.
2. Menschliche Kontrolle
Beide Funktionen sind als Unterstützung konzipiert, nicht als automatisierte Entscheidung. Ergebnisse werden von den Nutzer:innen (Team, Leitung) vor der Verwendung eingesehen und können jederzeit angepasst oder verworfen werden.
3. Datenverarbeitung
Für die Entwicklungsberichts-Unterstützung werden ausschließlich anonymisierte bzw. pseudonymisierte Inhalte an die eingesetzten KI-Systeme übergeben. Details zu eingesetzten Diensten, Auftragsverarbeitern und Speicherfristen werden vor Aktivierung der jeweiligen Funktion in der Datenschutzerklärung ergänzt.
4. Kennzeichnung
KI-gestützt erzeugte oder übersetzte Inhalte werden im Produkt entsprechend gekennzeichnet, sodass für Nutzer:innen erkennbar ist, dass eine KI-Funktion beteiligt war.
Diese Seite dient der allgemeinen Transparenz und ersetzt keine Rechtsberatung.